AGB

Vertrags- und Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen mit Inga Blanke

 

– Allgemeine Geschäftsbedingungen –

 

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verträgen über Gästeführungen nach Vertragsabschluss – auch bei Verträgen im Fernabsatz, also per E-Mail, per Telefon oder über das Internet – kein Widerrufsrecht besteht.

 

 

  1. Geltung und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Führungen, die durch Inga Blanke angeboten werden.

Kontaktadresse:

Inga Blanke
Damenpfad 5
26486 Wangerooge

Telefon: 04469 / 2280067
E-Mail: info@wangerooger-watterlebnis.de
Internet: www.wangerooger-watterlebnis.de
Facebook: https://www.facebook.com/wangeroogerwatterlebnis

Bankverbindung:
Postbank Hamburg
Kontoinhaber: Inga Blanke
IBAN: DE95 2001 0020 0989 3082 01
BIC: PBNKDEFF

Steuernummer: 370/104/04950 ∙ Finanzamt Wilhelmshaven

Inga Blanke ist hinsichtlich der Watt- und Gästeführung alleinige Vertragspartnerin des buchenden Gastes.

 

  1. Buchung, Buchungsbestätigung, Abschluss des Vertrages

Die gewünschte Veranstaltung kann, unter Verwendung der unter Ziff. 1 angegeben Kontaktdaten bei Inga Blanke mündlich oder schriftlich (Kontaktformular Webseite / E-Mail, Brief, Telefon) gebucht werden. Eine Anmeldung per Facebook ist ungültig.

Mit der Buchung geben Sie als Gast gegenüber Inga Blanke ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung ab.

Dieses Angebot wird durch ausdrückliche Bestätigung der Buchung seitens Inga Blanke angenommen und führt zum Vertragsschluss.

Die Buchungsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Die Buchungsbestätigung benennt

  • den Zeitpunkt und den Treffpunkt für die Veranstaltung,
  • die Anzahl der teilnehmenden Personen,
  • die Dauer der Führung,
  • die empfohlene Ausrüstung,
  • den zu zahlenden Preis pro Teilnehmer.

 

  1. Preise, Zahlungsweise

 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegeben Preise.

 

  1. Gruppenführungen

Für Wattwanderungen und Gästeführungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 40 Personen. Übersteigt die Gästeanzahl 40 Personen, wird die Gruppe geteilt und ein weiterer Termin entsprechend durch Inga Blanke gesucht.

Bei den anderen Veranstaltungen wird die maximale Gruppengröße der Art der Veranstaltung angepasst, in der Regel ist eine Gruppenstärke von ca. 30 Teilnehmer kein Problem.

 

  1. Rücktritt

Der Gast kann von dem Vertrag bis zu 11 Kalendertage (KT) vor dem vereinbarten Tag der Veranstaltung kostenfrei zurücktreten oder auf einen anderen Termin umbuchen.

Weiter gilt für Veranstaltungen folgende Preisstaffelung bei Rücktritt durch den Gast:

10 KT – 5 KT             = 50% des vereinbarten Preises

4 KT – 2 KT               = 80% des vereinbarten Preises

1 KT                           = 90% des vereinbarten Preises

Erfolgt der Rücktritt oder die Umbuchung durch den Gast am Tag der vereinbarten Veranstaltung, hat der Gast den gesamten vereinbarten Preis für die Wattwanderung als Rücktrittskosten zu zahlen.

Die Rücktrittskosten in Höhe des gesamten vereinbarten Preises der Veranstaltung sind auch dann durch den Gast zu zahlen, wenn der Gast zu dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung mehr als 60 Minuten zu spät oder gar nicht erscheint.

Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der Höhe der Rücktrittkosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bzw. der Zugang der vom Gast gewünschten Umbuchung der Wattwanderung bei Inga Blanke.

 

  1. Verspätung des Gastes

Erscheint der Gast nicht zum mit Inga Blanke vereinbarten Termin oder mit mehr als 30-minütiger Verspätung zur Veranstaltung, behält sich Inga Blanke vor, die Führung um die Dauer der Verspätung zu reduzieren und das Programm inhaltlich kurzfristig zu ändern.

Der vereinbarte Preis wird durch diese Reduzierung und/oder die inhaltliche Programmänderung nicht berührt.

 

  1. Haftung

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle angebotenen Führungen ist am Wetter angepasste Kleidung erforderlich. In manchen Fällen (z.B. besonderen Strecken, kalten Temperaturen, gesundheitliche Gründe wie z.B. die Einnahme von Blutverdünnern, Diabetikern oder Blutern bei Wattwanderungen) ist der Gast aufgefordert passendes Schuhwerk (Gummistiefel, Wattschuhe, alte Turnschuhe) dabei zu haben. Dieses wird bei der Buchung von Inga Blanke kommuniziert. Der Gast ist verpflichtet, vereinbarte aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Inga Blanke anzuzeigen.

Eine Haftung von Inga Blanke bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt Inga Blanke nicht die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.

 

  1. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wie z.B. wegen Unwetters, Nebel, zu hoher Wasserstand, Sturmwarnung, o.ä. durch Inga Blanke nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann Inga Blanke von dem Vertrag zurücktreten. Tritt Inga Blanke von dem Vertrag aus Gründen höherer Gewalt zurück, ist der Gast von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Tritt Inga Blanke nur teilweise von dem Vertrag zurück, reduziert sich der vom Gast zu zahlende Preis für die Wattwanderung entsprechend.

Es kann vorkommen, dass eine Entscheidung, ob eine Veranstaltung (hauptsächlich Wattwanderungen) durchgeführt werden kann, oder nicht, erst vor Ort unmittelbar vor der Veranstaltung getroffen wird. Die Sicherheit der Gäste steht hierbei im Vordergrund.

 

  1. Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung, Rücktritt durch Inga Blanke

Kann Inga Blanke die Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, weil z.B. sie kurzfristig und nicht vorhersehbar erkrankt ist und keinen adäquaten Ersatz stellen kann, kann Inga Blanke von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Inga Blanke den Gast unverzüglich darüber informieren. Hat der Gast bereits für die Veranstaltung bezahlt, wird ihm dieser Preis durch Inga Blanke erstattet.

Die angebotenen Veranstaltungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und werden nur durchgeführt, wenn diese dabei nicht verletzt werden. Insbesondere bei Wattwanderungen ist die Gästeführerin gesetzlich verpflichtet, ihre Teilnehmer auf Tauglichkeit der bevorstehenden Strecke einzuschätzen und ggf. bei Bedenken von der Veranstaltung auszuschließen.

 

  1. Hunde

Hunde dürfen angeleint an einer Veranstaltung teilnehmen. Wenn ein Hund durch sein Verhalten (ständiges Bellen, unsoziales Verhalten anderen Hunden in der Gruppe gegenüber, aggressives Verhalten gegenüber weiteren Gästen) den Ablauf der Veranstaltung soweit stört, dass Gäste sich belästigt fühlen, werden Hundeführer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Beurteilung und somit die Entscheidung darüber trifft alleine Inga Blanke.

 

  1. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden von Inga Blanke ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages und zu Zwecken der Kundenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Gast kann der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu Zwecken der Kundenbetreuung jederzeit widersprechen. Eine Übermittelung der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

 

  1. Anwendbares Recht

Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

  1. Sonstiges

Sollten sich einzelne Regelungen dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig erweisen, bleiben die übrigen Regelungen – soweit möglich – hiervon unberührt.

 

Einige Gedanken zum Wangerooger Watterlebnis

Ich als Watt- und Gästeführerin versuche alle Veranstaltungen mit Gruppen und Gästen gewissenhaft vorzubereiten. Ich kann und will aber keine Garantie für die Erfüllung von Erwartungen des Einzelnen geben. Jede von mir geführte Veranstaltung soll eine kleine Entdeckungsreise darstellen und eventuelle spontane Planäderung durch besondere Gegebenheiten meine eigene Planung durcheinander bringen. Gerade dies macht den besonderen Reiz des Wattenmeeres aus. Obwohl ich zertifizierte Nationalpark Watt-, Natur- und Landschaftsführerin bin, wird immer ein gewisses, in der Natur des Lebensraums Wattenmeer liegendes Verletzungsrisiko bei Wattwanderungen an Muscheln (beim Barfußlaufen) bestehen bleiben. Hier erwarte ich vom Teilnehmer eigenverantwortliches Handeln, Umsichtigkeit und einen gesunden Respekt vor dem Watt und seinen Bewohnern.

 

Gez. Inga Blanke

Wangerooge, den 06.05.2017